Ein Unfall, eine Krankheit oder andere Gründe können das Familienleben ganz plötzlich auf den Kopf stellen. Zum Glück gibt es ja noch die Großeltern, die Paten, den Onkel oder die volljährigen Geschwister! Die dürfen sich allerdings nur um Ihre Kinder kümmern, wenn Sie – zu Lebzeiten – vorgesorgt haben.
Solange Ihre Kinder noch minderjährig sind und somit noch nicht selbst in der Lage sind, ohne offiziellen Vormund durchs Leben zu gehen, regelt eine Sorgerechtsverfügung den Verbleib Ihrer Kinder. Denn wenn keine Verfügung besteht, entscheidet das Vormundschaftsgericht, gemeinsam mit dem Jugendamt, wer für das Kind als erster Vormund festgelegt wird.
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