Seit 2012 erstellen wir, in Kooperation mit der Zentralstelle Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes Deutschland, rechtssichere Vorsorgedokumente wie zum Beispiel Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Sorgerechtsverfügungen.
Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder altersbedingt in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. Angehörige oder Freunde können dem Betroffenen beistehen, aber keine rechtsverbindlichen Erklärungen oder Entscheidungen treffen - auch Ehepartner oder volljährige Kinder nicht. Rechtliche Entscheidungen können dann nur getroffen werden, wenn eine rechtsgeschäftliche Vollmacht oder eine gerichtlich bestellte Betreuung besteht. Ist keine Vollmacht erteilt, kann die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers notwendig werden.
Die Vollmachten ermöglichen ein hohes Maß an Selbstbestimmung.
Der Betroffene selbst bestimmt eine oder mehrere Personen seines Vertrauens und legt fest, in welchen Bereichen diese für ihn handeln dürfen.
Persönliche Wünsche und Bedürfnisse bilden die Grundlage der Vollmachten. Zusätzliche Anweisungen können ebenfalls in die Vorsorgeerklärung aufgenommen werden.
Eine Beteiligung der gewünschten Bevollmächtigten bei der Abfassung der Vollmachten wird empfohlen.
Ihre Vorsorgedokumente werden in einer Onlinedatenbank verwahrt, um im Ernstfall unverzüglich darauf zugreifen zu können.
Einmal jährlich werden die Nutzer von unseren Mitarbeitern kontaktiert, um die Aktualität der Daten abzugleichen.
Sicherheit für Betroffene und Angehörige!
Jede medizinische Behandlung und jeder operative Eingriff verlangt die Zustimmung des Patienten. Eine Behandlung ohne Zustimmung – außer im Notfall zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall – ist Körperverletzung. Der Arzt benötigt daher stets eine Zustimmung des Patienten zur vorgeschlagenen Behandlung.
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